Während des Lockdowns 2020 waren so wenige Menschen auf der Straße, dass auch die Zahl der Unfälle sank: Im April fiel die Zahl der Verkehrsunfälle im Vergleich zum April des Vorjahres 2019 um 35 Prozent, wie das Statistische Bundesamt mitteilte. Dadurch war auch weniger Erste Hilfe erfordert – doch das ändert sich nun wieder.
Das Risiko, Zeug*in eines Unfalls oder einer gesundheitlichen Notlage zu werden, ist wieder ähnlich hoch wie vor der Corona-Pandemie. Doch wie sollte man sich in Zeiten des Mindestabstands überhaupt verhalten, wenn man Erste Hilfe leisten muss? Und wie sieht die Rechtslage aus?
Trotz Corona ist Erste Hilfe Pflicht: So sieht die Rechtslage aus
Tatsächlich macht man sich strafbar, wenn man Opfern von Unfällen und ähnlichem nicht hilft. Laut ADAC sieht Paragraf 323c des Strafgesetzbuchs (StGB) eine Geld- oder sogar Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr vor. Die Unfallstelle abzusichern und den Notruf zu wählen, sei auch während der Pandemie zumutbar. Die Mund-zu-Mund- oder Mund-zu-Nase-Beatmung ist unabhängig von der aktuellen Pandemie für Laien nicht verpflichtend. Die Herzdruckmassage hingegen ist geboten, sobald keine oder keine normale Atmung vorliegt.
Erste Hilfe während der Pandemie: Die Ansteckungsgefahr minimieren
Auch Dr. Peter Sefrin, Bundesarzt beim Deutschen Roten Kreuz (DRK), erklärt auf deren Website: ”Die gesetzliche Pflicht zur Ersten Hilfe besteht auch trotz des Risikos einer Ansteckung, jedoch gibt es in der aktuellen Situation einige Besonderheiten.“
Mindestabstand einhalten und Verletzten helfen – das erscheint auf den ersten Blick widersprüchlich. Dennoch empfiehlt das DRK, wenn möglich aus 1,5 Meter Entfernung mit den Betroffenen zu sprechen. Erste Hilfe beginnt ohnehin damit, den Notruf zu wählen, die Betroffenen zu beruhigen und ihnen zu erklären, dass ein Arzt oder eine Ärztin unterwegs ist.
Anstatt sich dem Gesicht des oder der Betroffenen zu nähern und auf Atemgeräusche zu hören, sollten Ersthelfer*innen laut dem Deutschen Rat für Wiederbelebung zur Zeit lediglich das Kinn anheben und auf Brustkorbbewegungen achten.
Der Mindestabstand gilt nicht, wenn Verletzungen verbunden werden müssen oder wenn sogar eine Wiederbelebung nötig ist. Ist eine Herz-Druck-Massage erforderlich, sollte der oder die Ersthelfer*in einen Mund-Nasen-Schutz tragen, wenn vorhanden. Mund und Nase der hilfsbedürftigen Person sollte mit einem luftdurchlässigen Tuch abgedeckt werden.
Risikokontakt und Risikogruppen als Ersthelfer*innen
Auf Mund-zu Mund- oder Mund-zu-Nase-Beatmung sollte während der Pandemie verzichtet werden, rät das DRK. Wer Risikopatient ist, also Corona-typische Symptome hat, in einem Risikogebiet war oder Kontakt zu Erkrankten hatte, sollte keine Erste Hilfe leisten, um die Verletzten nicht auch noch der Ansteckungsgefahr auszusetzen.
Menschen, die zu einer Risikogruppe gehören, müssen selbst abwägen, inwiefern es für sie zumutbar ist, Fremden zu helfen. Eine Alternative ist, andere Personen zu bitten, den Unfallopfern zu helfen. “Ist niemand in der Nähe, versuchen Sie, so gut es geht und mit angemessenem Sicherheitsabstand zu helfen”, empfiehlt Richard Krings, Fachbereichsleiter Ausbildung der Johanniter in Nordrhein-Westfalen auf der Website der Organisation. Ersthelfer sollten stets auf “Eigenschutz achten und sich selbst nicht in Gefahr begeben.“
Nicht nur, aber ganz besonders während der Corona-Pandemie ist es wichtig, Hygieneregeln einzuhalten. In Verbandskästen sind immer Einweghandschuhe enthalten. Wer Erste Hilfe leisten muss, sollte diese sofort anziehen und sich damit nicht ins Gesicht fassen. Denn auch andere Krankheitserreger können bei Hilfeleistungen an Schleimhäute von Augen, Nasen und Mund gelangen. Zusätzlich sollte man sich anschließend die Hände waschen oder desinfizieren.
Trotz aller Vorsichtsmaßnahmen sollten Ersthelfer*innen daran denken, den Einsatzkräften ihre Kontaktdaten zu geben. So können sie informiert werden, sollte der oder die Betroffene nachträglich positiv auf das Coronavirus getestet werden.
Erste-Hilfe-Checklist: Wie sollte ich vorgehen, wenn ich Zeug*in eines Unfalls bin?
Wer als Ersthelfer*in etwa an einer Unfallstelle eintrifft, sollte laut DRK und ADAC in folgender Reihenfolge vorgehen: Zunächst sollte die Unfallstelle gesichert werden, sofern es sich um einen Verkehrsunfall auf einer Straße oder Autobahn handelt. Ist eine*r der Verletzten bewusstlos und atmet nicht normal, sollte der Notruf gewählt und mit der Herzdruckmassage begonnen werden. Atmet eine bewusstlose Person normal, sollte sie in die stabile Seitenlage gebracht und anschließend der Notruf gewählt werden. Ist die Person bei Bewusstsein, sollten Ersthelfer*innen entsprechend der Situation und der Verletzungen helfen und dann bei Bedarf den Notruf wählen.