Global Citizen Festival Gewinnspiel Teilnahmebedingungen & Allgemeine Hinweise und Informationen

Wir bitten ausdrücklich darum, die folgenden Teilnahmebedingungen für die Global Citizen Festival 2016 Gewinnspiel-Verlosung aufmerksam zu lesen. Bei Fragen können Sie sich jederzeit an uns wenden: replyGER@globalcitizen.org

§ 1. Veranstalter und Anerkennung der allgemeinen Teilnahmebedingungen

(1.1) Diese allgemeinen Teilnahmebedingungen gelten für die Teilnahme am Global Citizen Festival 2016 Gewinnspiel (im folgenden 'GCF Gewinnspiel' genannt), dass von Global Poverty Projekt UK, Ltd, 19 Fitzroy Street, London, W1T 4BP, Vereinigtes Königreich

(im folgenden Sponsor' genannt) durchgeführt wird. Es handelt sich um ein Gewinnspiel, bei welchem der Gewinner per Los gezogen wird.

(1.2) Die Teilnahme am GCF Gewinnspiel ist nicht an den Kauf einer Ware, einer Dienstleistung, einer Spende oder Vergleichbares gebunden.

(1.3) Das GCF Gewinnspiel beginnt am 01. September 2016, 00:01 Uhr MESZ und endet am 14. September 2016, 23:59 Uhr MESZ. Dieser Zeitraum wird im Folgenden als "Aktionszeitraum" bezeichnet. Nach Ablauf des Aktionszeitraums wird der Gewinner spätestens am 16. September 2016 per Losverfahren ermittelt und durch Global Citizen benachrichtigt.

(1.4) Mit Teilnahme am GCF Gewinnspiel erkennt der Teilnehmer ausdrücklich und verbindlich die Allgemeinen Teilnahmebedingungen an.

(1.5) Beschwerden, die sich auf die Durchführung des Gewinnspiels beziehen, sind unter Angabe des Gewinnspiels innerhalb von 14 Tagen nach Bekanntwerden des Grundes schriftlich an den Sponsor zu richten. Fernmündlich mitgeteilte oder verspätete Beschwerden werden nicht bearbeitet.

(1.6) Stand des Sponsors und Gerichtsbarkeit ist Großbritannien.

§ 2. Teilnahmeberechtigung

(2.1) Teilnahmeberechtigt sind alle natürlichen Personen, die mindestens das 18. Lebensjahr erreicht haben und ihren ständigen Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland haben. Der Gewinn wird unter keinen Umständen an Minderjährige ausgeschüttet.

(2.2) Jede Person darf nur einmal am GCF Gewinnspiel teilnehmen. Eine Mehrfachteilnahme, vor allem über verschiedene Email-Adressen die letztendlich von ein und derselben Person genutzt werden, ist ausdrücklich nicht gestattet.

(2.3) Von der Teilnahme ausgeschlossen sind Mitarbeiter des Global Poverty Projects, Mitarbeiter von Kooperationspartnern des Gewinnspiels und alle Personen, die mit der Durchführung des Gewinnspiels beschäftigt sind oder waren. Gleiche gilt für Angehörige (§15 Abgabenordnung) ersten und zweiten Grades dieser Personen sowie deren Lebenspartner in eheähnlicher Gemeinschaft.

(2.4) Die Teilnahme am GCF Gewinnspiel hat innerhalb des Aktionszeitraums (siehe §1 Abs3.) zu erfolgen. Zur Überprüfung der Fristwahrung dient die elektronisch protokollierte Absolvierung der für das GCF Gewinnspiel formulierten Aufgabe.

(2.5) Der Teilnehmer ist für die Richtigkeit insbesondere seiner E-Mail- und/ oder Postadresse selbst verantwortlich. Mit Teilnahme an dem GCF Gewinnspiel versichert der Teilnehmer, dass sämtliche Personenangaben der Wahrheit entsprechen. Andernfalls kann ein Ausschluss gemäß § 5(3) erfolgen.

§ 3. Ablauf Teilnahme am Gewinnspiel

(3.1) Um an dem GCF Gewinnspiel teilzunehmen, muss auf der Global Citizen Webseite (www.globalcitizen.org) die Email-Aktion 'Mach mit und gewinn eine Reise nach New York zum Global Citizen Festival' (online zu erreichen unter: www.glblctzn.me/fluechtlingsgipfel) absolviert werden. Hierzu kann der Teilnehmer nach dem Einloggen bzw. nach der kostenfreien Registrierung auf der Global Citizen Webseite eine Email-Vorlage auswählen oder eine eigene Email verfassen und muss dann den 'Email senden' Button betätigen.

(3.2) Mit Betätigen des Buttons ist die Teilnahme am Losverfahren gesichert.

(3.3) Für eine Teilnahme am GCF Gewinnspiel erhebt Global Citizen zu keinem Zeitpunkt ein Teilnahmeentgelt.

(3.4) Nach Ablauf des Aktionszeitraums (§1 Abs.1.3) wird der Gewinner per Losverfahren durch Global Citizen spätestens am 16. September 2016 ermittelt und benachrichtigt. Die Gewinnchancen hängen von der Anzahl der Teilnehmer ab. Der Sponsor ist nicht verantwortlich und übernimmt keine Haftung für verspätete, verloren gegangene, fehlgeleitete oder erfolglose Bemühungen, den GCF Gewinner zu benachrichtigen.

(3.5) Der GCF Gewinner hat den Preis innerhalb von 48 Stunden nach Erhalt der Gewinnbenachrichtigung durch den Sponsor zu akzeptieren. Erfolgt dies durch den GCF Gewinner nicht, verfällt der Anspruch auf den Gewinn und es wird per Los ein neuer Gewinner ermittelt.

(3.6) Für den Fall, dass der GCF Gewinner nicht kontaktiert werden kann oder nicht alle geforderten Teilnahmebedingungen erfüllt, sonstige angeforderte Informationen nicht zur Verfügung stellt, den Preis nicht innerhalb von 48 Stunden nach Benachrichtigung durch den Sponsor akzeptiert oder aber der geltende Preis nicht lieferbar ist, verliert der potentielle GCF Gewinner seinen Anspruch auf den Preis. Für den Fall, dass ein potenzieller Gewinner aus irgendeinem Grund disqualifiziert wird, behält der Sponsor sich das Recht vor, den betreffenden Preis an einen anderen Gewinner zu vergeben.

(3.7) Der GCF Gewinner stimmt zu, ohne zusätzliche Vergütung, soweit dies gesetzlich zulässig ist, dem Sponsor seinen / ihren Namen und Angaben zum Preis für Werbezwecke in jedem Medium zu veröffentlichen und willigt einer dem Gewinnspielverlauf zweckgebunden entsprechenden Veröffentlichung seines Beitrages, in Wort, Bild oder Text, zu. Mit dieser Form der Veröffentlichung erklärt sich der GCF Gewinner ausdrücklich einverstanden.

§ 4. Preis

(4.1) Der Gewinner des GCF Gewinnspiels (folgend 'GCF Gewinner' genannt) gewinnt für sich und 1 (einen) Gast a) ein Paar Tickets (dh. zwei Karten insgesamt) für das Global Citizen Festival 2016 im Central Park, New York City, am Samstag, 24. September 2016; sowie b) Hin- und Rückflug für sich und seinen Gast von Deutschland nach New York City am 22. September 2016 (Hinflug) und 25. September 2016 (Rückflug); sowie c) für diesen Zeitraum 3 (drei) Übernachtungen in New York City für sich und seinen Gast, (gesamter Gegenwert: ca. 3000 €). Alle sonstigen Kosten gehen ausdrücklich zu Lasten des GCF Gewinners, ebenso die An- und Abreise zum Ausgangspunkt der Reise (Flughafen). Das Gleiche gilt auch für sämtliche private Kosten, die während der Reise entstehen (Verpflegung, Minibar, Telefon etc.).

(4.2) Die Reise muss zu dem vom Sponsor bzw. Reiseveranstalter vorgegebenen Terminen (§ 4 Abs. 4.1) durchgeführt werden. Wird dies nicht befolgt, besteht kein Anspruch mehr auf den Gewinn. Der Sponsor ist nur für die Preisübergabe verantwortlich und ist weder Veranstalter der Reise, noch für die Durchführung verantwortlich oder haftbar. Mit Annahme des Gewinns unterliegt der GCF Gewinner den Allgemeinen Bedingungen des Reiseveranstalters.

(4.3) Um den Gewinn entgegennehmen zu können, müssen der GCF Gewinner und seine Begleitperson vor Antritt der Reise die Voraussetzungen für die Einreise in das jeweilige Land (USA) erfüllen. Der GCF Gewinner ist dafür verantwortlich, für sich und seine Begleitperson alle erforderlichen Unterlagen und Nachweise in gültiger und zulässiger Form für die Einreise vor Antritt der Reise bereitzustellen. Die Reise beschränkt sich auf zwei Personen. Dem Sponsor ist es nicht möglich, Aufbettungen und Zubuchungen zu organisieren.

(4.4) Der Sponsor ist berechtigt, die Daten des GCF Gewinners an den Reiseveranstalter zu übermitteln, um so die Auslieferung des Gewinns zu ermöglichen. Falls dem Sponsor nur die E-Mail-Anschrift des GCF Gewinners bekannt ist, wird der GCF Gewinner per E-Mail benachrichtigt. Meldet sich der GCF Gewinner nicht innerhalb von einer Woche nach dem Absenden der Benachrichtigung mit seiner kompletten postalischen Anschrift und allen erforderlichen Daten für die Reise, so verfällt der Anspruch auf den Gewinn und es wird per Los ein neuer Gewinner ermittelt.

(4.5) Der Sponsor ist nicht dafür verantwortlich, wenn der GCF Gewinner seinen Gewinn nicht in Anspruch nehmen will oder kann.

(4.6) Eine Barauszahlung des Gewinnwertes bzw. ein Umtausch des Gewinns ist ausgeschlossen. Ebenfalls hat der GCF Gewinner keinen Anspruch auf die Differenz zwischen dem tatsächlichen Verkaufswert und dem genannten Gegenwert. Der Sponsor behält sich das Recht vor, Preise von gleichem oder höherem Wert zu ersetzen.

(4.7) Der Gewinnanspruch oder ein eventueller Gewinnersatz ist nicht übertragbar und kann somit nicht abgetreten werden.

§ 5 Ausschluss vom Gewinnspiel

(5.1) Bei einem Verstoß gegen die Teilnahmebedingungen behält sich Global Poverty Project das Recht vor, Personen vom Gewinnspiel auszuschließen.

(5.2) Personen, die sich unerlaubter Hilfsmittel bedienen oder sich anderweitig durch Manipulation Vorteile verschaffen, werden vom Gewinnspiel ausgeschlossen. Gegebenenfalls können in diesen Fällen auch nachträglich Gewinne aberkannt und zurückgefordert werden. Ebenfalls ausgeschlossen wird, wer unwahre Personenangaben macht oder außerhalb der Bundesrepublik Deutschland lebt.

(5.3) Der Sponsor behält sich vor, den Preis nur an Personen zu übergeben, die alle Voraussetzungen der Teilnahmebedingungen sowie alle Einreisebestimmungen in das mit dem Gewinn verknüpfte Land (USA) vor Antritt der Reise erfüllen.

§ 6 Vorzeitige Beendigung des Gewinnspiels

(6.1) Der Sponsor behält sich vor, das Gewinnspiel zu jedem Zeitpunkt ohne Vorankündigung und ohne Angabe von Gründen zu beenden. Von dieser Möglichkeit macht der Sponsor insbesondere dann Gebrauch, wenn aus technischen Gründen (z.B. Viren im Computersystem, Manipulation oder Fehler in der Hard- und/ oder Software) oder aus rechtlichen Gründen eine ordnungsgemäße Durchführung des Gewinnspiels nicht gewährleistet werden kann. Sofern eine derartige Beendigung durch das Verhalten eines Teilnehmers verursacht wird, kann der Sponsor von dieser Person den entstandenen Schaden ersetzt verlangen.

§ 7 Datenschutz

(7.1) Um an dem GCF Gewinnspiel teilnehmen zu können, ist es unerlässlich, sich auf dem Portal des Sponsors http://www.globalcitizen.org zu registrieren und die geltende Datenschutzerklärung zu akzeptieren. Die Registrierung ist zu jedem Zeitpunkt kostenlos.

(7.2) Es steht jedem Teilnehmer frei, seine Teilnahme am Gewinnspiel sowie seine Einwilligung zur Speicherung und Verwendung seiner Daten zu widerrufen. Der Widerruf ist zu richten an Global Poverty Projekt UK, Ltd, 19 Fitzroy Street, London, W1T 4BP, Vereinigtes Königreich.

(7.3) Mit der Löschung der Daten ist die Teilnahme am Gewinnspiel und einer ggf. nachfolgenden Verlosung ausgeschlossen.

§ 8 Haftung

(8.1) Der Sponsor wird mit der Aushändigung des Gewinns von allen Verpflichtungen befreit, sofern sich nicht aus diesen Regelungen schon ein früherer Zeitpunkt ergibt.

(8.2) Für Sach- und/ oder Rechtsmängel des Reiseveranstalters haftet der Sponsor ausdrücklich nicht.

(8.3) Der Sponsor haftet nicht für die Insolvenz des Reiseveranstalters und / oder Partners sowie die sich hieraus für die Durchführung des Gewinnspiels ergebenden Folgen.

(8.4) Weiterhin haftet der Sponsor nicht für die Folgen einer berechtigten Änderung des Reiseangebots oder der begründeten Absage der Reise durch den Reiseveranstalter. Die Möglichkeit der Auszahlung des Reisewertes ist zu jedem Zeitpunkt ausgeschlossen.

(8.5) Der Sponsor haftet nur für Schäden, welche vom Sponsor oder einem seiner Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig oder durch die fahrlässige Verletzung von Pflichten, die für die Erreichung des Vertragszwecks von wesentlicher Bedeutung sind, verursacht wurde. Der Sponsor und seine jeweiligen Direktoren, leitende Angestellten, Angestellten, Aktionäre, Mitarbeiter, Vertreter, Boten, Muttergesellschaften, Tochtergesellschaften, Vorgänger, Nachfolger, Fulfillment-Agenturen und Rechtsberater sind nicht dafür verantwortlich und lehnen jegliche Haftung ab, die aus oder im Zusammenhang mit:

(i) verspäteten, verloren gegangenen, verzögerten, beschädigten, fehlgeleiteten, falsch adressierten, unvollständigen oder unverständlichen Einträgen;

(ii) Fehlfunktionen, Ausfälle oder anderweitige Schwierigkeiten dieser Art, egal ob menschliches oder technisches Versagen, von Telefon, Elektronik, Hardware oder Software, Netzwerk, Internet, Computer;

(iii) fehlgeschlagene, unvollständige, unleserliche oder verspätete Computer oder E-Mail-Übertragungen;

(iv) durch Ereignisse außerhalb der Kontrolle des Sponsors verursachte Bedingungen;

(v) Verletzungen, Verluste oder Schäden jeglicher Art, die im Zusammenhang mit oder als Folge des Preises oder eines Teils davon, sowie der Annahme, des Besitzes oder der Verwendung des Preises oder eines Teils davon, sowie durch die Teilnahme an dem Gewinnspiel;

(vi) oder durch jegliche typografische oder sonstige Druckfehler in Materialien, die mit der Förderung als auch dem Gewinnspiel selbst verbunden sind

entstanden sind.

(8.6) Durch die Teilnahme an dem Gewinnspiel erklären sich die Teilnehmer damit einverstanden, dass die Gerichtsbarkeit über alle eventuellen Streitigkeiten oder Rechtsstreitigkeiten, die sich aus oder im Zusammenhang mit diesem Gewinnspiel ergeben, den Gerichten des Vereinigten Königreichs Großbritannien obliegen. Gerichtsstand ist Großbritannien.

§ 9 Urheberrecht


Alle Rechte vorbehalten. Global Poverty Project UK und die zugehörigen Logos sind Marken des globalen Global Poverty Project Inc., 594 Broadway, Suite 207, New York, NY 10012, USA. Alle anderen Warenzeichen werden lediglich zu Identifikationszwecken verwendet und sind Eigentum der jeweiligen Inhaber.